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BEREITSCHAFTSDIENST

Sie sind hier: Kategorie: Auskunft: Bereitschaftsdienst:



Die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer innerhalb oder ausserhalb des Heimes zur Verfügung des Arbeitgebers halten muss, gilt als Arbeitszeit, soweit der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben über den Ausgleich durch Freizeit oder die Abgeltung des Bereitschaftsdienstes eine Regelung zu treffen....
Eintrag vom: 22.05.2008.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_215_324_...
ADMIN

1. Bereitschaftsdienst leisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einem bestimmten Umkreis vom Arbeitsplatz aufzuhalten haben und dabei jederzeit erreichbar sein müssen.

2. Sofern es die Umstände gestatten, ist statt Präsenzdienst immer Bereitschaftsdienst anzuordnen.

3. Die betroffenen Betriebe regeln die weiteren Einzelhe...
Eintrag vom: 22.05.2008.
http://www.fin.be.ch/site/pa-personalamt...
FIN


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